Allgemeine Reisebedingungen Drucken

Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Seite nehmen.

Sehr geehrter Reisegast!
Es liegt uns sehr daran, Ihnen eine angenehme Reise zu bereiten. Dazu haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Klare rechtliche Verhältnisse gehören auch dazu. Wir bitten Sie daher, unseren Reisebedingungen Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Vielen Dank!

Anmeldung:
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich  oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel durch Zusendung einer Rechnung, die gleichzeitig Reisebestätigung ist.
Gruppenfahrten  von 20 bis 30 Personen werden auch ganz individuell nach Ihren Wünschen zusammengestellt.

Wir gewähren Rabatt:
bei Gruppenreservierungen ab 10 zahlenden Personen 2% vom Reisepreis pro Person, bei Gruppenreservierungen von 20 zahlenden Personen 3% vom Reisepreis pro Person.
Bei Gewährung von Gruppenrabatten können andere Ermäßigungen wie Eintrittskarten oder sonstige Sonderleistungen nicht zur Anwendung kommen. Bei Tagesfahrten oder eintägigen Ausflugsfahrten entfällt der Gruppenrabatt.

Bezahlung:
Mit der Anmeldung sind bei mehrtägigen Reisen 10%, mindestens jedoch 38,- € vom Reisepreis pro Person anzuzahlen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage, bei Auslandsreisen bis 50 Tage  vor Reisebeginn fällig. Tagesfahrten müssen bei Anmeldung voll gezahlt werden.
Rücktritt:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einganges der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Storniert ein Kunde eine Auslandsreise mit notwendigem Visa, können entstandene Bearbeitungs- und Visagebühren nicht erstattet werden.
Diese Vergütung richtet sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und wird im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis  pauschaliert.

Die Rücktrittsgebühren staffeln sich wie folgt:

bis 45 Tage vor Reisebeginn = 10 % des Reisepreises
44 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn = 30% des Reisepreises
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt = 50% des Reisepreises
14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt = 75% des Reisepreises
6 Tage bis 3 Tage vor Reiseantritt = 80% des Reisepreises
ab 2 Tage vor Reisebeginn = 100% des Reisepreises

Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:                      
1.  die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2.  sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Beschreibungen aller in diesem Prospekt
angegebenen Reisedienstleistungen;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen  und
5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.

Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf der Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Jeder Reisende ist verpflichtet, im Fall von Leistungsstörungen  im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Leistungsstörung unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis gibt. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

Leistungs- und Preisänderungen:
Über Routenänderung und Änderungen der Fahrzeiten aus Gründen der Verkehrslage oder aus anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel Wetterverhältnisse, entscheidet der Fahrer des Busses. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis nach Vertragsabschluss zu ändern, besonders bei Erhöhung von Steuern, Inflationsteuerung und Abgaben. Änderungen im Programm erwähnter Unterkünfte und Aufenthaltsorte behält sich der Reiseveranstalter aus Vorteilsgründen für den Reisenden sowie für den Veranstalter vor.

Reisegepäck:
Der Reisende ist verpflichtet, seine Gepäckstücke mit einem vollständig ausgefüllten Kofferanhänger zu versehen. Für Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks außerhalb des Busses übernehmen wir keine Haftung.

Allgemeine Versicherung:
Gegen das Beförderungsrisiko sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss wichtiger Reiseversicherungen. Das Rundum-Sorglos-Paket der Europäischen Reiseversicherung AG schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen bei Schäden während der Reise und an Ihrem Aufenthaltsort. Das Paket enthält eine Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Reise-Haftpflicht- und Reise- Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie bei Auslandsreisen die neuen Bestimmungen des Gesundheits-Reformgesetzes ab 01.01.1989. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Grundsätzlich versuchen wir selbstverständlich die Reisen so durchzuführen, wie wir sie geplant und beschrieben haben. Trotzdem möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns bei allen Reisen kleine Änderungen vorbehalten.

Der Reiseveranstalter ist dazu berechtigt, Reisen aufgrund von zu geringer Teilnahme (oder anderen berechtigten Gründen) abzusagen. Selbstverständlich werden in solch einem Fall bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück erstattet. Der Veranstalter kommt aber nicht für weitere Kosten oder Ersatzleistungen auf.


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